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FSK
Akkreditiertes Fachlabor zur freiwilligen Selbstkontrolle
In den Metzgereibetrieben unserer Region legen wir besonderen Wert
auf eine hohe Produkt- bzw. Qualitätssicherheit.Deshalb ist die FSK
für die meisten unserer Fleischerfachgeschäfte in punkto
Produktanalyse und Betriebshygiene ein unverzichtbarer Partner
geworden.Durch die ständig neutral durchgeführten Kontrollen der FSK
bleibt das hohe Qualitätsniveau unserer Betriebe stets erhalten.
Leitfaden Lebensmittelhygienepraxis
Die
Betriebe der Fleischerinnung Bonn·Rhein-Sieg stellen qualitativ
hochwertige, gesunde und sichere Lebensmittel her. In Ergänzung der
guten handwerklichen Herstellungspraxis werden effektive und
systematische Qualitäts- und Hygienesicherungskonzepte immer wichtiger.
Mit Inkrafttreten der Verordnung über Lebensmittelhygiene
(LMHV) am 08.Februar 1998 wurde die Richtlinie 93/43/EWG der Rates über
Lebensmittelhygiene in das nationale Recht umgesetzt.
Der
Geltungsbereich beider Normen umfasst die hygienischen Anforderungen an
das gewerbsmäßige Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von
Lebensmitteln, soweit sie durch spezialrechtliche Vorschriften, wie z.
B. die Fleischhygieneverordnung, nicht geregelt sind.
Die Richtlinie sieht die Erarbeitung von Leitlinien für eine gute Hygienepraxis vor. Der
Deutsche Fleischer-Verband hat deshalb die DFV-Leitlinie für eine gute
Lebensmittelhygienepraxis im Anwendungsbereich der LMHV
(Verkaufsbereich) in Fleischereibetrieben entwickelt.
Sie wurde zum 31.07.2002 notifiziert und damit offiziell anerkannt.
Ziel
dieser Leitlinie ist es, die eher allgemein gehaltenen Vorschriften der
Lebensmittelhygieneverordnung im Hinblick auf die besonderen
Anforderungen der fleischerhandwerklichen Betriebe zu konkretisieren.
Die Hinweise tragen zum besseren Verständnis der Verordnung bei und stellen einen Bezug zur Praxis her.
Die
Leitlinie berücksichtigt auch die sogenannten ?Kritischen
Kontrollpunkt". Damit haben die Betriebe genaue Hygienevorgaben
entsprechend des HACCP-Konzepts und Rechtssicherheit.
Der
Leitfaden ist gleichzeitig eine gute Grundlage für die vorgeschriebene
Personalschulung und vermittelt wertvolle Hinweise zur Betriebsführung.
Obwohl sich die Richtlinie auf den Verkaufsbereich bezieht,
können die Vorgaben auch auf die anderen Bereiche wie Produktion,
Zerlegung oder Schlachtung angewandt werden.
Die Leitlinie kann über die Fleischerinnung Bonn·Rhein-Sieg beim Deutschen Fleischer-Verband bestellt werden.
Zusatzstoffe - Fleischer haben nichts zu verbergen !
Zusatzstoffe dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie zugelassen
sind.Nur werden nicht alle Zusatzstoffe, die zugelassen sind, auch
tatsächlich verwendet.Zugelassen wird ein Stoff nur dann, wenn
- seine Verwendung gesundheitlich unbedenklich ist,eine
technologische Notwendigkeit nachgewiesen ist und der Verbraucher durch
seine Verwendung nicht getäuscht wird.
Die handwerklichen Fleischer beschränken sich deshalb nur auf die
wenigen Zusatzstoffe, die seit langem verwendet werden und dem
Verbraucher bekannt sind. Sie wollen, daß der Verbraucher weiß, was in
traditionell hergestellter Wurst drin ist. Deshalb sind auf den Tafeln
in Ihrem Fleischerfachgeschäft freiwillig die Zusatzstoffe aufgelistet,
die Ihr Fleischer verwendet.
Quid Regelung für das Fleischerhandwerk
QUID
(Quantitative
Ingredient Declaration) bedeutet, dass bei Lebensmitteln in
Fertigpackungen bestimmte Zutaten der Menge nach (mengenmäßige Angabe
der Zutaten) angegeben werden muß.
Damit soll dem gestiegenen Informationsbedürfnis der Verbraucher Rechnung getragen werden.
Die Quid Regelung muß seit dem 01.07.2003 auch für bestimmte Fleischerzeugnisse angewandt werden.
Um
den handwerklichen Betrieben die Umsetzung in die Praxis so einfach wie
möglich zu machen, hat der Deutsche Fleischer Verband eine Anleitung
mit Hinweisen und Erklärungen erstellt.
Die Anleitung enthält
darüber hinaus ein Berechnungsmodell mit typischen
Berechnungsbeispielen, mit dessen Hilfe sich die Prozentwerte schnell
auf der Basis der Fleisch- und Fettanteile in den Rezepturen per Hand
berechnen lassen.
Die Berechnung wird ergänzt durch Tabellen,
aus denen sich die Prozentwerte für die Menge an deklarationsfähigem
Fleisch im Sinn von QUID direkt ablesen lassen.
Ergänzend dazu steht ein einfaches Excel-Programm zur Verfügung.
Merkblatt,
Berechnungsmodell mit Tabellen und Berechnungsbeispielen stehen
Innungsbetrieben für ein Schutzgebühr (1 € bei Mindestabnahme von 20
Stück) zur Verfügung.
QUID ? Das Wichtigste
1.
Quid (Quantitative Ingredient Declaration) bedeutet, dass bei
Lebensmitteln in Fertigpackungen bestimmte Zutaten der Menge nach
(mengenmäßige Angabe der Zutaten) angegeben werden müssen.
2. QUID ist seit dem 01.07.2003 auch für Fleischerzeugnisse anzuwenden (Abverkaufsregelung)
3. QUID ist nur auf die vorverpackte Ware anzuwenden (Fertigpackungen)
4.
Es sind nur Zutaten der Menge nach anzugeben, die in der
Verkehrsbezeichnung genannt sind und zur Unterscheidung gleichartiger
Erzeugnisse geeignet und kaufentscheidend sein können, oder vom
Verbraucher normalerweise mit der Produktbezeichnung in Verbindung
gebracht werden und charakteristisch sind, oder die durch Worte oder
Bilder besonders herausgehoben sind. (Ausnahmen)
5. Die Angabe
der Fleischmenge erfolgt i. d. R. in der Zutatenliste. Es ist auch die
Angabe an anderer Stelle oder in Verbindung mit der Verkehrsbezeichnung
möglich.
6. Die Angabe der Fleischmenge erfolgt getrennt nach
Tierarten. Wird Schweine- und Rindfleisch verwendet, kann die Angabe
zusammengefasst werden. Die Tierart ist anzugeben.
7. Die
einzelnen Zutaten werden zusammengefasst mit dem Klassennamen
?...fleisch" oder mit ihrer Verkehrsbezeichnung angegeben. Als Fleisch
gelten die Skelettmuskeln von Säugetieren und Vögeln mitsamt Fett und
Bindegewebe. Hierbei sind für Fett und das Bindegewebe Höchstwerte
vorgesehen. Werden diese überschritten, so muss der Fleischanteil nach
unten korrigiert werden. Nicht als Fleisch i. S. QUID gelten:
Separatorenfleisch, Innereien (Herz, Zunge), Kopfmuskulatur
(Kaumuskeln, magere und fette Backen sind dagegen ?Fleisch") Muskulatur
des Schwanzes sowie der Unterfüße.
8. Die errechneten
Mengenangaben werden auf ganze Zahlen auf- bzw. abgerundet. Die Angabe
des Prozentanteils erfolgt vor der betreffenden Zutat oder nachgestellt
in Klammern.
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